Allgemeine Reisebedingungen der Pandaw-Schiffe
  1. Obgleich wir nichts unversucht lassen werden, die angegebenen Reiserouten so exakt wie möglich einzuhalten, können Zeitpläne und Reiserouten angesichts unbestimmbarer Wasserverhältnisse oder unvorhersehbarer örtlicher Gegebenheiten Änderungen oder Verspätungen unterliegen, die den Reisenden unter Umständen erst kurzfristig mitgeteilt werden können.

  2. Der Chefsteward und der Kapitän des Schiffes sind übereinstimmend für den Komfort und die Sicherheit der Reisegäste verantwortlich. Die Passagiere müssen ihren Entscheidungen und Anweisungen daher folgen.

  3. Obgleich unsere Crews alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um Ihnen das Verlassen des Schiffes so bequem wie möglich zu gestalten, kann der Zugang an manchen Anlaufhäfen aufgrund steiler und rutschiger Uferböschungen manchmal etwas mühsam sein. Ältere Reisegäste sollten daher vor Reiseantritt ihren Arzt befragen, ob sie in geeigneter körperlicher Verfassung sind. Rollstühle sind an Bord nicht gestattet.

  4. Im Fall eines ungewöhnlich hohen oder niedrigen Wasserstandes oder bei Schiffsschäden, die ausserhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, wird den Reisegästen nach Rücksprache zwischen dem Kapitän und der Geschäftsleitung des Veranstalters eine abweichende Reiseroute angeboten, bei der Unterkunft und Verpflegung an Bord bestehen bleiben, es sei denn, dies wird mit dem Reisenden zuvor anderweitig vereinbart.

  5. Sollte sich die Einschiffung oder Ausschiffung der Passagiere an den vorgesehenen Anlaufhäfen als schwierig gestalten, so ist der Veranstalter nicht verpflichtet, für eventuell zusätzlich entstandene Transportkosten der Reisegäste vom oder zum neuen Anlaufhafen aufzukommen, es sei denn, die betreffenden Reisegäste oder deren Reisebüros haben ein komplettes Reisepaket gebucht, das auch Leistungen an Land umfasst. Eine Änderung des Anlaufhafens zum Zweck der Einschiffung oder Ausschiffung zählt nicht als Grund für eine Aufhebung dieses Vertrages.

  6. Reisegäste sollten sich hinsichtlich empfohlener Impfungen und Vorsorgemassnahmen für eine Reise in die beabsichtigten Länder von ihrem Arzt beraten lassen.

  7. Reisende müssen einen ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, so dass sämtliche Risiken für eventuelle medizinische Aufwendungen und einen Rücktransport (einschliesslich der Überführung im Todesfall) gedeckt sind. Der Veranstalter ist diesbezüglich in keinster Weise haftbar. Alle offenen Rechnungen für medizinische Leistungen, die auf einem Schiff des Veranstalters erbracht wurden, müssen vor Abschluss der Reise beglichen werden. Hierzu gehören Arztbesuche, Medikamente oder sonstige medizinische Ausrüstungen oder Leistungen, die der Veranstalter dem Gast hat zukommen lassen.

  8. Mit dem Eingang einer Buchung von einem Reisebüro oder direkt vom Reisenden kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden zustande und die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen besitzen für beide Parteien Gültigkeit.

  9. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist das Reisebüro für den pünktlichen Transfer ihrer Reisegäste zum und vom Schiff verantwortlich. Im Falle einer verspäteten Ankunft ist das Schiff nicht verpflichtet, die Abfahrt zu verzögern, da dies zu einer Beeinträchtigung des knapp bemessenen Zeitplanes führen würde.

  10. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für eventuellen Verlust oder Beschädigung am Eigentum des Reisenden an Bord eines seiner Schiffe.

  11. Auf Landausflügen stellt der Veranstalter einen englischsprachigen Reiseführer bereit. Reiseführer in anderen Sprachen müssen im Vorfeld gebucht werden und ihre Dienste können zusätzliche Kosten verursachen. Individuelle Reiseführer müssen selbst und zu regulären Preisen in der jeweiligen Unterkunft des Reisenden gebucht werden.

  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Reisenden den Zugang an Bord zu verwehren, sollte dieser kein gültiges Ticket vorweisen können. Weiterhin leistet der Veranstalter keine Garantie für die exakte Zuweisung der Kabinen und Decks, da diese in manchen Fällen von den im Ticket angegebenen Kabinennummern abweichen können.

  13. Der Berechnung des Reisepreises liegen die durchschnittlichen gültigen Treibstoffpreise zur Zeit der Veröffentlichung dieses Dokumentes zugrunde. Sollten die Treibstoffpreise um mehr als 10% ansteigen, so ist der Veranstalter zur Erhebung eines Treibstoffzuschlages berechtigt, der der Differenz zwischen dem aktuellen Treibstoffpreis gegenüber dem kalkulierten Treibstoffpreis entspricht.

  14. Tiere jeglicher Art sind an Bord nicht zugelassen.

  15. Kleinkinder unter 4 Jahren können ohne Aufpreis in der Kabine ihrer Eltern schlafen, wobei der Veranstalter jedoch kein Kinderbett garantieren kann. Für Kinder ab 4 Jahren muss ein eigenes Bett gebucht und der volle Preis bezahlt werden.

  16. Im Falle von Streitigkeiten gilt das Recht des Landes, in dem das Schiff betrieben wird.

  17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Bekanntgabe ein anderes Schiff einzusetzen.

  18. Die Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen sind auf der Rechnung ausgewiesen, die für jede Buchung, sowohl für Einzelreisende wie auch für Reisegruppen, ausgestellt wird. Reisegäste und deren Reisebüros müssen diesen Bedingungen Folge leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine bestehende Buchung zu stornieren oder dem Reisenden den Zugang an Bord zu verwehren, sollten oben genannte Bedingungen nicht eingehalten werden.

  19. Sollte ein Reisender mit einem anderen Reisenden eine kommerzielle oder sonstige Art von Beziehung oder Vereinbarung eingehen, so ist der Veranstalter in keinster Weise für sich daraus ergebende Verpflichtungen eines Reisenden gegenüber dem anderen verantwortlich und haftet nicht für hieraus entstehende Schäden.

  20. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, geplante Kreuzfahrten mit weniger als 5 gebuchten Kabinen abzusagen, wobei er Fahrgäste mit bestätigten Buchungen
    30 Tage vor Reisebeginn hiervon in Kenntnis setzen muss. Sofern verfügbar, wird der Veranstalter dem Reisenden ein abweichendes Reisedatum anbieten. Sollte der Reisende dieses Datum nicht billigen, erstattet der Veranstalter dem Reisenden alle Anzahlungen, die dieser hinsichtlich der stornierten Reise bereits getätigt hat. Für den Fall, dass ein Reisender von seiner Buchung zurücktritt und die damit verbundene Rücktrittsentschädigung zahlt und der Veranstalter die fragliche Reise nachfolgend absagt, wird dem Reisenden auf Verlangen die gezahlte Rücktrittsentschädigung (sowie die Anzahlung) zurückerstattet.

  21. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung eine einem Passagier bereits zugeordnete Kabine anderweitig zu belegen. Sollte ein Reisender hierdurch eine niedrigere Kabinenklasse erhalten, so wird ihm oder seinem Reisebüro die Preisdifferenz zwischen den beiden Kabinen zurückerstattet.

  22. Höhere Gewalt: Im Fall von unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Ereignissen wie Krieg, Bürgerkrieg oder politische Unruhen, Streiks, Katastrophen, Epidemien oder einer Unterbrechung in der Verfügbarkeit von Treibstoff für die Reise, kann der Veranstalter sich dazu entscheiden, die Reise abzusagen und dem Reisenden alle bereits getätigten Zahlungen in voller Höhe zu erstatten. Sollte eine Reise als Folge oben genannter Ereignisse von Höherer Gewalt nach Reiseantritt abgesagt werden müssen, so werden keine Rückzahlungen geleistet.