- Obgleich wir nichts unversucht lassen werden, die angegebenen Reiserouten
so exakt wie möglich einzuhalten, können Zeitpläne und
Reiserouten angesichts unbestimmbarer Wasserverhältnisse oder unvorhersehbarer
örtlicher Gegebenheiten Änderungen oder Verspätungen
unterliegen, die den Reisenden unter Umständen erst kurzfristig
mitgeteilt werden können.
- Der Chefsteward und der Kapitän des Schiffes sind übereinstimmend
für den Komfort und die Sicherheit der Reisegäste verantwortlich.
Die Passagiere müssen ihren Entscheidungen und Anweisungen daher
folgen.
- Obgleich unsere Crews alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um
Ihnen das Verlassen des Schiffes so bequem wie möglich zu gestalten,
kann der Zugang an manchen Anlaufhäfen aufgrund steiler und rutschiger
Uferböschungen manchmal etwas mühsam sein. Ältere Reisegäste
sollten daher vor Reiseantritt ihren Arzt befragen, ob sie in geeigneter
körperlicher Verfassung sind. Rollstühle sind an Bord nicht
gestattet.
- Im Fall eines ungewöhnlich hohen oder niedrigen Wasserstandes
oder bei Schiffsschäden, die ausserhalb der Kontrolle des Veranstalters
liegen, wird den Reisegästen nach Rücksprache zwischen dem
Kapitän und der Geschäftsleitung des Veranstalters eine abweichende
Reiseroute angeboten, bei der Unterkunft und Verpflegung an Bord bestehen
bleiben, es sei denn, dies wird mit dem Reisenden zuvor anderweitig
vereinbart.
- Sollte sich die Einschiffung oder Ausschiffung der Passagiere an den
vorgesehenen Anlaufhäfen als schwierig gestalten, so ist der Veranstalter
nicht verpflichtet, für eventuell zusätzlich entstandene Transportkosten
der Reisegäste vom oder zum neuen Anlaufhafen aufzukommen, es sei
denn, die betreffenden Reisegäste oder deren Reisebüros haben
ein komplettes Reisepaket gebucht, das auch Leistungen an Land umfasst.
Eine Änderung des Anlaufhafens zum Zweck der Einschiffung oder
Ausschiffung zählt nicht als Grund für eine Aufhebung dieses
Vertrages.
- Reisegäste sollten sich hinsichtlich empfohlener Impfungen und
Vorsorgemassnahmen für eine Reise in die beabsichtigten Länder
von ihrem Arzt beraten lassen.
- Reisende müssen einen ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen,
so dass sämtliche Risiken für eventuelle medizinische Aufwendungen
und einen Rücktransport (einschliesslich der Überführung
im Todesfall) gedeckt sind. Der Veranstalter ist diesbezüglich
in keinster Weise haftbar. Alle offenen Rechnungen für medizinische
Leistungen, die auf einem Schiff des Veranstalters erbracht wurden,
müssen vor Abschluss der Reise beglichen werden. Hierzu gehören
Arztbesuche, Medikamente oder sonstige medizinische Ausrüstungen
oder Leistungen, die der Veranstalter dem Gast hat zukommen lassen.
- Mit dem Eingang einer Buchung von einem Reisebüro oder direkt
vom Reisenden kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden
zustande und die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen besitzen
für beide Parteien Gültigkeit.
- Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist das Reisebüro
für den pünktlichen Transfer ihrer Reisegäste zum und
vom Schiff verantwortlich. Im Falle einer verspäteten Ankunft ist
das Schiff nicht verpflichtet, die Abfahrt zu verzögern, da dies
zu einer Beeinträchtigung des knapp bemessenen Zeitplanes führen
würde.
- Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für
eventuellen Verlust oder Beschädigung am Eigentum des Reisenden
an Bord eines seiner Schiffe.
- Auf Landausflügen stellt der Veranstalter einen englischsprachigen
Reiseführer bereit. Reiseführer in anderen Sprachen müssen
im Vorfeld gebucht werden und ihre Dienste können zusätzliche
Kosten verursachen. Individuelle Reiseführer müssen selbst
und zu regulären Preisen in der jeweiligen Unterkunft des Reisenden
gebucht werden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Reisenden den
Zugang an Bord zu verwehren, sollte dieser kein gültiges Ticket
vorweisen können. Weiterhin leistet der Veranstalter keine Garantie
für die exakte Zuweisung der Kabinen und Decks, da diese in manchen
Fällen von den im Ticket angegebenen Kabinennummern abweichen können.
- Der Berechnung des Reisepreises liegen die durchschnittlichen gültigen
Treibstoffpreise zur Zeit der Veröffentlichung dieses Dokumentes
zugrunde. Sollten die Treibstoffpreise um mehr als 10% ansteigen, so
ist der Veranstalter zur Erhebung eines Treibstoffzuschlages berechtigt,
der der Differenz zwischen dem aktuellen Treibstoffpreis gegenüber
dem kalkulierten Treibstoffpreis entspricht.
- Tiere jeglicher Art sind an Bord nicht zugelassen.
- Kleinkinder unter 4 Jahren können ohne Aufpreis in der Kabine
ihrer Eltern schlafen, wobei der Veranstalter jedoch kein Kinderbett
garantieren kann. Für Kinder ab 4 Jahren muss ein eigenes Bett
gebucht und der volle Preis bezahlt werden.
- Im Falle von Streitigkeiten gilt das Recht des Landes, in dem das
Schiff betrieben wird.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Bekanntgabe
ein anderes Schiff einzusetzen.
- Die Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen sind auf der Rechnung
ausgewiesen, die für jede Buchung, sowohl für Einzelreisende
wie auch für Reisegruppen, ausgestellt wird. Reisegäste und
deren Reisebüros müssen diesen Bedingungen Folge leisten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine bestehende Buchung
zu stornieren oder dem Reisenden den Zugang an Bord zu verwehren, sollten
oben genannte Bedingungen nicht eingehalten werden.
- Sollte ein Reisender mit einem anderen Reisenden eine kommerzielle
oder sonstige Art von Beziehung oder Vereinbarung eingehen, so ist der
Veranstalter in keinster Weise für sich daraus ergebende Verpflichtungen
eines Reisenden gegenüber dem anderen verantwortlich und haftet
nicht für hieraus entstehende Schäden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, geplante Kreuzfahrten
mit weniger als 5 gebuchten Kabinen abzusagen, wobei er Fahrgäste
mit bestätigten Buchungen
30 Tage vor Reisebeginn hiervon in Kenntnis setzen muss. Sofern verfügbar,
wird der Veranstalter dem Reisenden ein abweichendes Reisedatum anbieten.
Sollte der Reisende dieses Datum nicht billigen, erstattet der Veranstalter
dem Reisenden alle Anzahlungen, die dieser hinsichtlich der stornierten
Reise bereits getätigt hat. Für den Fall, dass ein Reisender
von seiner Buchung zurücktritt und die damit verbundene Rücktrittsentschädigung
zahlt und der Veranstalter die fragliche Reise nachfolgend absagt, wird
dem Reisenden auf Verlangen die gezahlte Rücktrittsentschädigung
(sowie die Anzahlung) zurückerstattet.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung
eine einem Passagier bereits zugeordnete Kabine anderweitig zu belegen.
Sollte ein Reisender hierdurch eine niedrigere Kabinenklasse erhalten,
so wird ihm oder seinem Reisebüro die Preisdifferenz zwischen den
beiden Kabinen zurückerstattet.
- Höhere Gewalt: Im Fall von unvorhersehbaren und unkontrollierbaren
Ereignissen wie Krieg, Bürgerkrieg oder politische Unruhen, Streiks,
Katastrophen, Epidemien oder einer Unterbrechung in der Verfügbarkeit
von Treibstoff für die Reise, kann der Veranstalter sich dazu entscheiden,
die Reise abzusagen und dem Reisenden alle bereits getätigten Zahlungen
in voller Höhe zu erstatten. Sollte eine Reise als Folge oben genannter
Ereignisse von Höherer Gewalt nach Reiseantritt abgesagt werden
müssen, so werden keine Rückzahlungen geleistet.
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