Die Reisebedingungen
ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher
Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden
und werden von Ihnen bei der
Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung
haben
Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den nachfolgenden Text
sorgfältig durch.
Mit Ihrer Buchung
(Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages
verbindlich
an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere
etwaigen
ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit
Ihnen diese
vorliegen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch,
per Telefax
oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie
erfolgt
durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen
einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit
dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner
bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir
Ihnen eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir
nicht verpflichtet,
wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der
Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues
Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.
Der Vertrag
kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns
innerhalb der
Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung
oder
Restzahlung erklären.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B.
Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den
vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermitteln wir ausdrücklich
im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen bzw. Bausteinleistungen,
z.B.
Nurflug, Mietwagen, Fährtransporte, Hotelaufenthalte,
Ausflüge, etc., so
richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach
den
jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträger) des
Reiseteilnehmers.
3. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise
dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651
k Abs. 3 BGB
erfolgen.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluß bitte 25 % des
Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis
zahlen
Sie bis spätestens 18 Tage vor Reisebeginn, sofern kein anderes
Zahlungsziel vereinbart wurde.
Die Reiseunterlagen bekommen Sie bzw. Ihre Buchungsstelle nach
Bezahlung zugesandt.
Es können sich für einzelne Leistungen (z.B. für
Flugsondertarife) frühere
Fälligkeiten ergeben; entsprechende Hinweise sind auf dem Angebot
vermerkt.
Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren
sofort
fällig.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach
Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den
Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 zu belasten.
Zahlungen können in bar oder per überweisung geleistet
werden. Eine Zahlung per
Kreditkarte (nur Visa und Mastercard) ist auf Anfrage, teilweise
allerdings nur
gegen Gebühr von 1 %, möglich.
4. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den
allgemeinen
Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung.
Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor
Vertragsabschluß eine änderung der Angaben zu erklären,
über die wir Sie vor
Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
Ausländische Ein-und Ausreisesteuern sind teilweise
nicht im
Reisepreis enthalten und müssen vor Ort bezahlt
werden
(bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Reiseinformationen). Achtung:
Transferleistungen beziehen sich nicht auf Transfers zwischen
nationalen und internationalen Flughäfen, z.B. auf den Philippinen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Leistungsänderungen
änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B.:
Flugzeitenänderung, änderung des Programmablaufes), die nach
Vertragsabschluß
notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben
herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich
sind und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie bzw. Ihr
Reisebüro über
eventuelle Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis
setzen. Im Fall einer erheblichen änderung einer wesentlichen
Reiseleistung
sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder
die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus
unserem Angebot
anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung
über die änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise
uns gegenüber
geltend machen.
5.2 Preisänderungen
Wir behalten uns die änderungen der in den Katalogen/Foldern und
sonstigen Ausschreibungen angegebenen Preise vor.
Eine änderung kann insbesondere bei Inanspruchnahme preishöherer
Zusatzkontigente, bei änderung der Preise von Leistungsträgern für
Beförderungskosten sowie bei der änderung von Flughafen-,
Einreisegebühren und Wechselkursen erforderlich werden.
Für Preisanpassungen nach Vertragsabschluss gelten die nachfolgenden
Absätze:
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren und
-steuern oder einer
änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
wie folgt zu
ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir
vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können
wir vom Reisenden
verlangen.
Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir
den Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer änderung
der
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns
verteuert hat. Eine
Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluß und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluß noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss
für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer
nachträglichen änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um
mehr als 5 %
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus
unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte
unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns
gegenüber geltend machen.
6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
6.1. Pauschalreisen und
Reisebausteine (Hotels, Rundreisen, Mietwagen etc.)
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt
ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen
angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird
empfohlen den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück
oder treten Sie die
Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen
können wir eine angemessene Entschädigung für die bis
zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen
Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter
Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendung
pauschalisiert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale. Wir
behalten uns vor, in Abweichung von den unten aufgeführten
Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen können, dass
uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.2 Rücktrittspauschale
Für die
Stornierung von Flugpauschalreisen, Gruppenreisen, Bausteine:
Rundreisen, Hotels, Ausflüge, Transfers gelten folgende Sätze:
bis 30 Tage vor Reiseantritt
25 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
35 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
50 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
60 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt
75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt
80 %
Beachten
Sie bitte
unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der
einzelnen
Angebote! Teilweise liegen die Stornosätze bei 100 % ! Wir
empfehlen unbedingt den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Informationen zum
Reiseschutz finden Sie hier.
6.3. Sonder-Reisebedingungen
Beachten Sie bitte
unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der
einzelnen
Angebote!
Dies gilt insbesondere für Schiffsreisen (z.B.: Road to
Mandalay, Tauchkreuzfahrten) und Zugreisen
(z.B.: Eastern & Oriental)!
Bitte fordern Sie vor Abschluß des Reisevertrages unbedingt die
Sonder-Stornobedingungen an!
Ferner beachten Sie bitte:
Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und
Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und
anschließend zu addieren.
6.3.1 China-Gruppenreisen
ab/bis Deutschland und Mongolei-Gruppenreisen
Für die Buchung unseres China-Gruppenprogrammes und unserer
Mongolei-Gruppenreisen
gelten die jeweils auf der Internetseite hinterlegten
Sonder-Stornobedingungen.
6.3.2 Malediven:
Adaaran Hotelgruppe ab dem 7. Tag vor Reiseantritt
No Show
100 %
100 %
Medhufushi Island Resort, Filitheyo Island Resort
und Zitahli Resorts
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt
No Show
frühere Abreise
100 %
100 % + oneway Transfer
100 %
6.4. Flugbuchungen
Im Falle von
Nur-Flugbuchungen ist reisefieber-reisen nur Vermittler; Veranstalter
ist die
jeweilige Airline. Es gelten die jeweils auf der
Reiseanmeldung/Rechnung
abgedruckten Stornobedingungen. Nach Ticketausstellung betragen die
Stornokosten
mindestens € 100,-. Achtung: Die Ticketausstellung erfolgt aufgrund der
Geschäftsbedingungen
der Fluggesellschaften. Vertragsbedingungen/Haftungsbeschränkungen
Fluggesellschaften
6.5. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden
nach Vertragsabschluß auf änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart besteht nicht.
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise änderungen wie
oben
beschrieben vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die
gleichen
Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen
daher die Kosten in
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen
Rücktritt ergeben hätten.
Bei geringfügigen änderungen berechnen wir jedoch nur eine
Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 75 pro Zielgebiet.
Falls höhere Umbuchungsgebühren entstehen, müssen wir
Ihnen diese
weiterbelasten.
6.6. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs-
und änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem
Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne
Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden
infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so besteht
kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns
jedoch
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen
entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den
Reiseveranstalters
Wir können in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf
den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt (bitte beachten Sie die
jeweilige Ausschreibung) bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung
sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf
eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt,
bis zu
welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die
Rücktrittserklärung
zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall
sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung
für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die
Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie
erhalten
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
9. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Zur
Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet: "§ 651 j BGB"
1) Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalterals auch der Reisende den Vertrag allein nach
Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die
Vorschriften des § 651 e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1
Anwendung. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu
tragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden
zur Last.
10. Haftung des Reiseveranstalters
(Beschränkung der Haftung)
10.1. Vertragliche
Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt
worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2. Deliktische
Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung
für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die
Haftungshöchstsumme gilt jeweils
je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
übereinkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt.
10.3. Haftungsausschluss für
Fremdleistungen
Wir haften nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Ausflüge,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als
Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass Sie erkennbar
nicht
Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Die Bahnfahrt (Rail & Fly)
erfolgt lediglich in Kooperation mit der Deutschen Bundesbahn. Der
Reisende selbst ist für die Anreise zum Flughafen verantwortlich.
Die Verbindung ist so zu wählen, dass der Abflughafen
spätestens zwei Stunden vor Abflug erreicht wird.
Zugverspätungen sind nie ganz auszuschliessen, bitte beachten Sie
dies bei der Planung und sichern Sie sich durch einen Zeitpuffer von
3-4 Stunden ab. reisefieber-reisen
GmbH übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung, wenn Sie
aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen Ihren Flug
verpassen!
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und
die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die
Verletzung von
Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden
ist.
11. Gewährleistung
11.1 Abhilfe und
Mitwirkungspflichten
Wird
die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht -
Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind
insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus
anderen Gründen unzumutbar ist. Wenden
Sie sich dazu
bitte zunächst an unsere örtliche Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe
Reiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist
beauftragt für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht
befugt,
Ansprüche anzuerkennen. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis
auf einen
örtlichen Vertreter enthalten bzw. Ihre Kontaktaufnahme erfolglos
bleibt,
setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen
reisefieber-reisen unter Tel.: 06021-3065-30, eMail: info@reisefieber.net und Fax:
06021-25745. Geben Sie bitte in jedem Fall die auf dem Gutschein
genannte
Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und wie Sie zu erreichen
sind an.
11.2 Fristsetzung vor Kündigung des
Vertrages
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in
§ 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB aus wichtigem,
für uns
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie
uns zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die
sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns
erkennbares Interesse
Ihrerseits gerechtfertigt wird.
11.3 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben,
den
Mangel anzuzeigen.
11.4 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese
verlangt
haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen.
Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht
völlig wertlos waren.
11.5 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie
Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einem
Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11.6 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen
empfehlen wir dringend unverzüglich
an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Verspätung innerhalb
21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im übrigen ist der
Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
11.7 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die
erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist
zugegangen sein sollten.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche
wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise
können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der
Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche
nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist
verhindert waren. Die Frist gilt auch für die Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim
Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 11.6., wenn
Gewähleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, § 651 d,
§ 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckschädigung ist binnen 7
Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung
binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu melden.
13. Verjährung
Ihre Ansprüche nach den §§
651 c bis 651 f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen
Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f
BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage,
an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns
Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der
Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung
ein.
14. Informationspflichten über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (sog. "Black
List")
Aufgrund der EU-Verordnung zur
Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet,
Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sowie
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung
die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir
verpflichtet, Ihnen
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich
den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist,
welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon
in Kenntnis
setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende
Fluggesellschaft, so werden
wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren.
Die sogenannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite
abrufbar:
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
15.1 Wir sind verpflichtet,
Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluß sowie
über deren evtl.
änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für andere
Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass
keine
Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2 Für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich.
Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit
wir Sie
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
15.3 Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch
wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene
Pflichten
schuldhaft verletzt.
16. Rechtswahl
Auf das mit ihnen
bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei
Klagen gegen uns im
Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird,
findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
17. Versicherungen
17.1
Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu
verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters
der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise
erstattet werden (§
651 k BGB). Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder
Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird
Ihnen
spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
17.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in unseren Broschüren,
Angebotsflyern,
Internetseite genannten Reisepreise keine
Reiserücktrittskostenversicherung
bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie
vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten.
Bei
Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige
Mehrkosten entstehen.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
18. Gerichtsstand
18.1 Leistungs- und
Erfüllungsort ist Aschaffenburg.
18.2 Für Klagen gegen Kunden bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Aschaffenburg
vereinbart.
18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind,
etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden
günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die
entsprechenden
deutschen Vorschriften.
19. Datenschutz
Alle
personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Allgemeines
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen
Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name,
Reisedaten, Reiseziele etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter
Ausstellung sofort zu reklamieren. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die
vorliegenden Reisebedingungen. Reisen in andere Länder sind manchmal
mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische
Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen
Standard. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren
Benutzung.