| Reisebedingungen |
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher
Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den
nachfolgenden Text sorgfältig durch.
Insolvenzabsicherung/Sicherungsschein ab 01.08.2007 - 31.03.2010
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| 1. Anmeldung, Reisebestätigung |
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden
wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist
die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
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| 2. Vermittlung von fremden Leistungen |
Vermitteln wir ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen bzw. Bausteinleistungen, z.B. Nurflug, Mietwagen, Fährtransporte, Hotelaufenthalte, Ausflüge, etc., so richtet sich
das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträger) des Reiseteilnehmers.
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| 3. Bezahlung |
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Im Regelfall zahlen Sie bei
Vertragsabschluß bitte 20 % des Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte 28 Tage vor Reisebeginn.
Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer zugesendet.
Es können sich für einzelne Leistungen (z.B. für Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben; entsprechende Hinweise sind auf dem Angebot vermerkt.
Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.1, 6.2 zu belasten.
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| 4. Reiseprogramm und Leistungen |
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine
Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden. Ausländische Ein-und Ausreisesteuern sind nicht im Reisepreis enthalten
und müssen vor Ort bezahlt werden. Achtung: Transferleistungen beziehen sich nicht auf Transfers zwischen nationalen und internationalen Flughäfen, z.B. auf den Philippinen.
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| 5. Leistungs- und Preisänderungen |
5.1 Leistungsänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B.: Flugzeitenänderung, Änderung des
Programmablaufes), die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Wir werden Sie bzw. Ihr Reisebüro über eventuelle Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus
unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
5.2 Preisänderungen
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren und -steuern oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluß noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.
Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über
die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
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| 6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung |
6.1. Pauschalreisen und Reisebausteine (Hotels, Rundreisen, Mietwagen etc.)
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise
über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen
anderweitigen Verwendung pauschalisiert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unten aufgeführten
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
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6.2 Rücktrittspauschale
Für die Stornierung von Flugpauschalreisen, Gruppenreisen, Bausteine: Rundreisen, Hotels, Ausflüge, Transfers gelten folgende Sätze: |
| bis 30 Tage vor Reiseantritt |
20 % |
| vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt |
35 % |
| vom 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt |
50 % |
| ab dem 6. Tag vor Reiseantritt |
65 % |
| ab dem 2. Tag vor Reiseantritt |
80 % |
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote!
Dies gilt insbesondere für Schiffsreisen (z.B.: Road to Mandalay) und Zugreisen (z.B.: Eastern & Oriental)!
Bitte fordern Sie vor Abschluß des Reisevertrages unbedingt die Sonder-Stornobedingungen an!
Ferner beachten Sie bitte: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und
anschließend zu addieren.
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| 6.3. Sonder-Reisebedingungen |
6.3.1 China-Gruppenreisen ab/bis Deutschland und Mongolei-Gruppenreisen
Für die Buchung unseres China-Gruppenprogrammes und unserer Mongolei-Gruppenreisen gelten die jeweils auf der Internetseite hinterlegten Sonder-Stornobedingungen.
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6.3.2 Malediven
Für den anteiligen Reisepreis gilt:
bis 30 Tage vor Reiseantritt
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
vom 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt |
20 % 35 % 50 % 75 % 80 % |
Malediven Ausnahme: Medhufushi Island Resort und Filitheyo Island Resort
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt
No Show
frühere Abreise |
100 % 100 % + oneway Transfer 100 % |
| 6.4. Flugbuchungen |
Im Falle von Nur-Flugbuchungen ist reisefieber-reisen nur Vermittler; Veranstalter ist die jeweilige Airline. Es gelten die jeweils auf der Reiseanmeldung/Rechnung abgedruckten Stornobedingungen. Nach
Ticketausstellung betragen die Stornokosten mindestens € 100,-.
Achtung: Die Ticketausstellung erfolgt aufgrund der Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften.
Vertragsbedingungen/Haftungsbeschränkungen Fluggesellschaften
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| 6.5. Umbuchungen |
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluß auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht
nicht.
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen wie oben beschrieben vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen
daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75 pro Zielgebiet.
Falls höhere Umbuchungsgebühren entstehen, müssen wir Ihnen diese weiterbelasten.
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| 6.6. Schriftform |
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
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| 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen |
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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| 8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalters |
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss,
deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
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| 9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt |
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir
sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
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| 10. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung) |
10.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, |
| a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder |
| b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. |
10.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde
und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
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10.3. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
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| 11. Gewährleistung |
11.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtliche Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen
örtlichen Vertreter enthalten bzw. Ihre Kontaktaufnahme erfolglos bleibt, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen reisefieber-reisen unter Tel.: 06021-3065-30, eMail:
info@reisefieber.net und Fax: 06021-25745. Geben Sie bitte in jedem Fall die auf dem Gutschein genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und wie Sie zu erreichen sind
an.
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11.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es
schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
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11.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos
waren.
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11.4 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten
haben.
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11.5 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen
nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
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| 12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung |
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach
Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zu Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 11.5. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche
schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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| 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (sog. "Black List") |
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel
informieren.
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| 14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften |
14.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluß sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für andere Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
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14.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie
verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder
falsch informiert haben.
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14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
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| 15. Rechtswahl |
Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im
Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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| 16. Versicherungen |
16.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des
Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Zürich Versicherung
AG abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
zugestellt.
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16.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in unseren Broschüren, Angebotsflyern, Internetseite genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer
entsprechenden Versicherung.
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| 17. Gerichtsstand |
17.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Aschaffenburg.
17.2 Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Aschaffenburg vereinbart.
17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder
die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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18. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. |
Allgemeines
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziele etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter
Ausstellung sofort zu reklamieren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden
Reisebedingungen. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Beachten Sie daher
bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
Reiseveranstalter:
reisefieber-reisen GmbH
Kleberstr. 6-8
63739 Aschaffenburg
Geschäftsführer: Herr Leander Gerlach, Dipl.-Betriebswirt
HRB B-3949
USt-Identnummer: DE 132 098 732
Steuernummer: 136/20660
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Konto: 0192740, BLZ: 795 700 24 Iban-Nr.: DE 91 7957 0024 0019 2740 00, BIC-Nr.: DEUTDEDB795
Insolvenzabsicherung/Sicherungsschein ab 01.08.2007 - 31.03.2010
Stand: 13. Dezember 2006
Die Reisebedingungen ersetzen die Reisebedingungen auf der Rückseite unseres Rechnungsformulares. |
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All Rights Reserved - Update Feb 21, 2008
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