| Reisebedingungen |
Die Reisebedingungen
ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher
Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der
Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben
Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den nachfolgenden Text sorgfältig durch.
Sicherungsschein – Reisen 2010 |
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| 1. Anmeldung, Reisebestätigung |
Mit Ihrer Buchung
(Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich
an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen
ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese
vorliegen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit
dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet,
wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der
Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der
Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder
Restzahlung erklären.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. |
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| 2. Vermittlung von fremden Leistungen |
| Vermitteln wir ausdrücklich
im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen bzw. Bausteinleistungen, z.B.
Nurflug, Mietwagen, Fährtransporte, Hotelaufenthalte, Ausflüge, etc., so
richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den
jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträger) des
Reiseteilnehmers. |
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| 3. Bezahlung |
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
erfolgen.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluß bitte 20 % des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen
Sie bitte 28 Tage vor Reisebeginn.
Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer zugesendet.
Es können sich für einzelne Leistungen (z.B. für Flugsondertarife) frühere
Fälligkeiten ergeben; entsprechende Hinweise sind auf dem Angebot vermerkt.
Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort
fällig.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 zu belasten.
Zahlungen können in bar oder per Überweisung geleistet werden. Eine Zahlung per
Kreditkarte (nur Visa und Mastercard) ist auf Anfrage, teilweise allerdings nur
gegen Gebühr von 1 %, möglich. |
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| 4. Reiseprogramm und Leistungen |
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen
Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor
Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
Ausländische Ein-und Ausreisesteuern sind teilweise nicht im
Reisepreis enthalten und müssen vor Ort bezahlt
werden
(bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Reiseinformationen).
Achtung: Transferleistungen beziehen sich nicht auf Transfers zwischen
nationalen und internationalen Flughäfen, z.B. auf den Philippinen. |
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| 5. Leistungs- und Preisänderungen |
5.1 Leistungsänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B.:
Flugzeitenänderung, Änderung des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie bzw. Ihr Reisebüro über
eventuelle Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot
anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber
geltend machen.
5.2 Preisänderungen
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren und -steuern oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu
ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine
Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen. |
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| 6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung |
6.1. Pauschalreisen und
Reisebausteine (Hotels, Rundreisen, Mietwagen etc.)
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschalisiert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir
behalten uns vor, in Abweichung von den unten aufgeführten Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass
uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. |
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6.2 Rücktrittspauschale Für die
Stornierung von Flugpauschalreisen, Gruppenreisen, Bausteine:
Rundreisen, Hotels, Ausflüge, Transfers gelten folgende Sätze: |
| bis 30 Tage vor Reiseantritt |
20 % |
| vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt |
35 % |
| vom 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt |
50 % |
| ab dem 6. Tag vor Reiseantritt |
65 % |
| ab dem 2. Tag vor Reiseantritt |
80 % |
Beachten Sie bitte
unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen
Angebote!
Dies gilt insbesondere für Schiffsreisen (z.B.: Road to Mandalay, Tauchkreuzfahrten) und Zugreisen
(z.B.: Eastern & Oriental)!
Bitte fordern Sie vor Abschluß des Reisevertrages unbedingt die
Sonder-Stornobedingungen an!
Ferner beachten Sie bitte: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und
Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und
anschließend zu addieren. |
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| 6.3. Sonder-Reisebedingungen |
6.3.1 China-Gruppenreisen
ab/bis Deutschland und Mongolei-Gruppenreisen
Für die Buchung unseres China-Gruppenprogrammes und unserer Mongolei-Gruppenreisen
gelten die jeweils auf der Internetseite hinterlegten Sonder-Stornobedingungen. |
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6.3.2 Malediven:
Adaaran Hotelgruppe
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt No Show |
100 % 100 % |
Medhufushi Island Resort und Filitheyo Island Resort
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt
No Show
frühere Abreise |
100 %
100 % + oneway Transfer
100 % |
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| 6.4. Flugbuchungen |
Im Falle von
Nur-Flugbuchungen ist reisefieber-reisen nur Vermittler; Veranstalter ist die
jeweilige Airline. Es gelten die jeweils auf der Reiseanmeldung/Rechnung
abgedruckten Stornobedingungen. Nach Ticketausstellung betragen die Stornokosten
mindestens € 100,-. Achtung: Die Ticketausstellung erfolgt aufgrund der Geschäftsbedingungen
der Fluggesellschaften. Vertragsbedingungen/Haftungsbeschränkungen
Fluggesellschaften |
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| 6.5. Umbuchungen |
Ein Anspruch des Kunden
nach Vertragsabschluß auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart besteht nicht.
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen wie oben
beschrieben vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen
Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen
Rücktritt ergeben hätten.
Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 75 pro Zielgebiet.
Falls höhere Umbuchungsgebühren entstehen, müssen wir Ihnen diese
weiterbelasten. |
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| 6.6. Schriftform |
| Rücktritts-, Umbuchungs-
und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem
Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. |
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| 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen |
| Nehmen Sie einzelne
Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht
kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. |
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| 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Reiseveranstalters |
Wir können in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu
welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung
zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. |
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| 9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt |
| Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen
zur Last. |
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| 10. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung) |
10.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, |
| a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder |
| b) soweit wir für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind. |
10.2. Deliktische Haftungsbeschränkung Unsere deliktische Haftung
für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils
je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt. |
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10.3. Haftungsausschluss für Fremdleistungen Wir haften nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass Sie erkennbar nicht
Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und
die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von
Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist. |
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| 11. Gewährleistung |
11.1 Abhilfe und
Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu
bitte zunächst an unsere örtliche Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe
Reiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist beauftragt für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,
Ansprüche anzuerkennen. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen
örtlichen Vertreter enthalten bzw. Ihre Kontaktaufnahme erfolglos bleibt,
setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen
reisefieber-reisen unter Tel.: 06021-3065-30, eMail: info@reisefieber.net und Fax:
06021-25745. Geben Sie bitte in jedem Fall die auf dem Gutschein genannte
Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und wie Sie zu erreichen sind an. |
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11.2 Fristsetzung vor Kündigung des Vertrages Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in
§ 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB aus wichtigem, für uns
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse
Ihrerseits gerechtfertigt wird. |
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11.3 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den
Mangel anzuzeigen. |
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11.4 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt
haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren. |
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11.5 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11.6 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich
an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb
21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
11.7 Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die
erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist
zugegangen sein sollten. |
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| 12. Ausschluss von Ansprüchen |
| Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche
nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 11.6. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung
zu melden. |
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| 13. Verjährung |
Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein. |
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| 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (sog. "Black List") |
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet,
Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich
den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis
setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden
wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren.
Die sogenannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar:
ec.europa.eu/transport/air-ban/ |
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| 15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften |
| 15.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluß sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für andere Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. |
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| 15.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. |
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| 15.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten
schuldhaft verletzt. |
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| 16. Rechtswahl |
| Auf das mit ihnen
bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im
Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,
findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. |
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| 17. Versicherungen |
17.1
Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu
verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§
651 k BGB). Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder
Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen
spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt. |
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17.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in unseren Broschüren, Angebotsflyern,
Internetseite genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskostenversicherung
bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei
Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. |
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| 18. Gerichtsstand |
18.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Aschaffenburg.
18.2 Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Aschaffenburg
vereinbart.
18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften. |
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19. Datenschutz Alle
personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. |
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Allgemeines Der Empfänger der
Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend
auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziele etc.)
zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu
reklamieren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die
es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland
nicht immer dem deutschen Standard. Beachten Sie daher bitte unbedingt
evtl. Hinweise für deren Benutzung.
Reiseveranstalter:
reisefieber-reisen GmbH
Kleberstr. 6-8
63739 Aschaffenburg
Geschäftsführer: Herr Leander Gerlach, Dipl.-Betriebswirt
HRB B-3949
USt-Identnummer: DE 132 098 732
Steuernummer: 136/20660
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Konto: 0192740, BLZ: 795 700 24 Iban-Nr.: DE 91 7957 0024 0019 2740 00, BIC-Nr.: DEUTDEDB795
Sicherungsschein – Reisen 2010
Stand: 08. September 2009
Die Reisebedingungen ersetzen die Reisebedingungen auf der Rückseite unseres Rechnungsformulares. |
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All Rights Reserved
- Update Dec 30, 2009
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