Antwort: Trinkgelder

Ist die Servicegebühr in Hotel- und Restaurantrechnungen bereits eingeschlossen, ist nur ein kleines Trinkgeld erforderlich. Ist die sogenannte „Service Charge“ nicht eingeschlossen, sind in etwa 10-15 % Trinkgeld üblich. Gute Dienstleistungen sollten honoriert werden, insbesondere solche von Reiseleitern und Fahrern. Die örtlichen Gegebenheiten, d.h. Preisniveau und Lebensweise, die Dauer der Betreuung und natürlich Ihre persönliche Zufriedenheit mit Reiseleitern und Fahrern bieten hier eine Grundlage für die Bemessung des Trinkgeldes. Auch Zimmermädchen und Kofferträger erwarten ein kleines Trinkgeld.
Bei See- und Flusskreuzfahrten wird ein Trinkgeld in Höhe von 5 bis 6 € pro Tag/Person erwartet. Eine Besonderheit stellen China-Rundreisen dar, bei denen Sie ein „National Guide“ während der gesamten Reise zusätzlich zu unseren örtlichen Reiseleitern und Fahrern betreut. Dieser National Guide erwartet bei einer zweiwöchigen Rundreise ein einmaliges Trinkgeld in Höhe von etwa 25 €.